Oö. Kinderbetreuungsbonus

Oö. Kinderbetreuungsbonus - Online-Antrag

Wer wird gefördert?

Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahres.

Wie wird gefördert?

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt ab 1.1.2023 960 Euro (80 Euro monatlich), bei Anspruch vor dem 1.1.2023 beträgt die Förderhöhe 900 Euro jährlich (75 Euro monatlich). Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach der Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des bis 13:00 Uhr beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt. Die Förderung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal für ein Jahr rückwirkend zur Auszahlung gebracht.

Das Formular und die Richtlinien für den Kinderbetreuungsbonus finden Sie hier:
Datei herunterladen: PDFKinderbetreuungsbonus_Formular - Datei herunterladen: PDFKinderbetreuungsbonus_Richtlinien

 

Nähere Informationen sowie das Online-Formular finden Sie hier: Land OÖ - Kinderbetreuungsbonus

13.02.2020 14:52